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1295. November 23. Breslau.

IX. kal. Dec.

Johannes, Bischof von Breslau, gestattet auf die Bitten des Ritters Hermannus Thuringus und seiner Leute in Quicchendorf (die Vorlage hat Quitthendorf, es ist Quickendorf bei Frankenstein gemeint) und mit Rücksicht auf die dortige Vermehrung der Bevölkerung, dass dort Gottesdienst abgehalten werden könne, nachdem der Ritter zur Entschädigung des Pfarrers von Petrowicz (Peterwitz bei Frankenstein), zu dessen Sprengel bisher Q. gehörte, einen Jahreszins von 2 1/2 M., welche er auf Q. hatte, abgetreten hat.

Z.: Mag. Peter Bresl. Kanzler, Mag. Myrozlaus Archid. v. Glogau, die Pfarrer Ulrich von Posariß (Hohen-Poseritz), Wenczco v. Bogendorf (Bögendorf), Cristan von Frankenstein.


Ausgef. durch den bischöfl. Notar Arnold. Copialbuch der Commende Bunzlau (XVI. Jahrh.) im Bresl. Staatsarchive D. 56 p. 14 mit der irrthümlichen Jahreszahl M. CC. quinto, während Aussteller und Zeugen auf die hier angenommene Zeit hinweisen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.